pdfCoC – QuickMOVE GmbH

Präambel

Die QuickMOVE GmbH (nachfolgend „QuickMOVE“) ist ein global agierender Hersteller von fördertechnischen Anlagen mit Fokus auf innovative und modulare Anwendungen.

Unsere Mitarbeiter, Lieferanten und Nachunternehmer (nachfolgend „Partner“) tragen maßgeblich zum Erfolg von QuickMOVE bei. Daher ist uns ein gemeinsames Verständnis für gesetzestreues, ethisch korrektes und nachhaltiges Handeln wichtig, und wir sehen dies als Voraussetzung und Grundlage unserer Zusammenarbeit. Wir folgen dem Gebot der Nachhaltigkeit und tragen Verantwortung für die ökonomischen, ökologischen und sozialen Auswirkungen unseres Handelns. Dies erwarten wir gleichermaßen von unseren Geschäftspartnern, vor allem hinsichtlich des fairen Wettbewerbs, Arbeits- und Gesundheitsschutzes, der Menschenrechte, Gleichberechtigung, Nichtdiskriminierung, Belästigung, Vielfalt, Integration, Nachhaltigkeit, Umweltschutz und Korruptionsbekämpfung.

Die Nachhaltigkeitsanforderungen richten sich nach den nationalen und internationalen Vorgaben und Konventionen, unter anderen den Prinzipien des UN Global Compact, den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen, den Konventionen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) und den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte. Die QuickMOVE GmbH empfiehlt ihren Mitarbeitern und Business Partnern eine Orientierung an dem internationalen Standard ISO 14001 und fördert diese. Ein jeder ist dafür verantwortlich, sich stets mindestens gemäß den Regeln dieses Code of Conduct zu verhalten, gegebenenfalls den eigenen Code of Conduct dahingehend überprüft, ob dieser mindestens den Anforderungen von QuickMOVE entspricht und dieselben oder ähnliche vergleichbare Standards entlang seiner Lieferkette verbindlich in die Umsetzung bringt.

Achtung der Menschenrechte

Die Grundrechte der Menschen sind durch die Partner weltweit zu achten. Dies gilt ausdrücklich auch für die Rechte von Minderheiten und indigenen Völkern. Eine gesetzeswidrig unterschiedliche Behandlung (Diskriminierung) von Personen wird nicht geduldet. Gleiches gilt für Belästigung oder Herabwürdigung von Personen. Insbesondere werden keine Benachteiligungen aus rassistischen Gründen oder aufgrund der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder der Weltanschauung, der politischen Gesinnung, einer körperlichen oder geistigen Einschränkung, des Alters, der sexuellen Identität oder der Position im Unternehmen toleriert.

Arbeitsbedingungen

Mitarbeiter werden auf der Basis fairer und gesetzeskonformer Arbeitsbedingungen ethisch korrekt rekrutiert und beschäftigt. Die Bildung rechtmäßiger Interessenvertretungen der Arbeitnehmer wird nicht behindert und es wird keinerlei Form von Zwangs- oder Kinderarbeit toleriert. Bei der Beschäftigung junger Arbeitnehmer wird darauf geachtet, dass sie keine Beschäftigung erhalten, die ihre physische oder psychische Leistungsfähigkeit übersteigen oder eine schädliche Einwirkung von Gefahrenstoffen mit sich bringt. Es gelten für alle Arbeitnehmer gesetzlichen Mindestanforderungen, insbesondere wird die gesetzliche Höchstarbeitszeit nicht überschritten sowie gesetzliche Bestimmungen zu Nachtarbeit, Ruhezeiten, Jahresurlaub und Pausen beachtet. Bei fehlenden Mindestnormen bzw. gesetzlichen Vorgaben sollte der internationale Standard der ILO von maximal 48 Stunden pro Woche, einer Pause von mindestens 24 Stunden alle sieben Tage, Anwendung finden. Weiterhin dürfen laut ILO zeitweise und in Notfällen maximal 12 Überstunden pro Woche geleistet werden. Sie erhalten eine angemessene und mindestens den geltenden Gesetzen entsprechende Entlohnung. Die Gesundheit und Sicherheit der Mitarbeiter werden geachtet und geschützt.

Arbeitssicherheit, Gesundheit, Umweltschutz und Nachhaltigkeit

Der Schutz von Menschen und Tieren, des Lebens, Gesundheit, der Artenvielfalt und ein verantwortungsvoller Umgang mit Ressourcen aller Art (Wasser, Luft, Land, Rohstoffe, Energie...), Chemikalien und Schadstoffen sind selbstverständlich. Es ist Aufgabe aller, Gefährdungen für Menschen am Arbeitsplatz zu vermeiden, das Tierwohl zu achten, Einwirkungen auf die Umwelt zu minimieren (z. B. durch den Einsatz erneuerbarer Energien, umweltfreundlicheren Alternativlösungen, biologisch abbaubarer Produkte) und mit Ressourcen sparsam umzugehen. Wir weisen ausdrücklich auf das Verbot hin der widerrechtlichen Zwangsräumung und des Entzugs von Land, von Wäldern und Gewässern bei dem Erwerb, der Bebauung oder anderweitigen Nutzung von Land, Wäldern und Gewässern, deren Nutzung die Lebensgrundlage einer Person sichert. Es ist auf minimale Landnutzung zu achten und Entwaldung zu vermeiden oder zu kompensieren. Jegliche Art von Abfällen und Emissionen (Lärm, Abgase, Treibhaugase etc.) sind auf ein Minimum zu beschränken und es muss regelmäßig evaluiert werden, ob Emissionen (insbesondere die von Kohlendioxid) reduziert oder ganz vermieden werden können. Ebenso ist zu prüfen, ob Abfälle wiederverwendet oder recyclefähig sind und in Maßnahmen zu investieren, die die Energieeffizienz des Unternehmens nachhaltig verbessern. Orientierung bieten die Prinzipien der Nachhaltigkeit und der Umweltverträglichkeit. Wir fordern unsere Business Partner auf eine Berichterstattung über Treibhausgasemissionen aufzubauen, aus der die durch die Beauftragung von QuickMOVE verursachten individuellen Anteile ersichtlich sind sowie Maßnahmen zur zukünftigen Reduzierung aufgezeigt werden.

Beachtung eines freien und fairen Wettbewerbs

Die Gesetze zum Schutz eines freien und fairen Wettbewerbs sind stets einzuhalten. Die Mitarbeiter und Business Partner respektieren einen freien Markt und offenen Wettbewerb. Das geistige Eigentum des Unternehmens ist zu sichern. Plagiate dürfen weder in den Umlauf gebracht noch erworben werden und sind der Geschäftsleitung sofort zu melden. Der Diebstahl geistigen Eigentums anderer ist strikt untersagt. Verstöße gegen Wettbewerbs- und Kartellgesetze, wie zum Beispiel rechtswidrige, wettbewerbsbeschränkende Absprachen oder die Bildung von unzulässigen Kartellen, werden nicht toleriert und konsequent geahndet.

Verhinderung und Bekämpfung von Bestechung und Korruption

Wir kennen die finanzielle Verantwortung und halten alle Regeln einer ordentlichen und revisionssicheren Buchführung ein. Es werden keinerlei Formen von Bestechung oder Korruption toleriert. Alle Geschäftsaktivitäten müssen von einem ehrlichen und verantwortungsvollen Denken und Handeln getragen werden. Alle Vereinbarungen oder zur Gewährung unzulässiger Vorteile oder eine strafbare oder unethische Einflussnahme auf Geschäftsentscheidungen Dritter sind verboten. Dies gilt sowohl für eine direkte als auch indirekte Gewährung von Vorteilen zugunsten von einzelnen Personen oder Organisationen im Zusammenhang mit der Vermittlung, Vergabe, Genehmigung, Lieferung, Abwicklung oder Bezahlung von Aufträgen. Davon betroffen sind alle Vereinbarungen mit Geschäftspartnern, deren Mitarbeitern oder Amtsträgern, aber auch sonstigen Dritten. Gleiches gilt für Vorteilsgewährung im Zusammenhang mit behördlichen Verfahren.

Beachtung und Einhaltung von Embargos und Sanktionslisten

Viele Jurisdiktionen haben Handelskontrollgesetze und -vorschriften erlassen, die den grenzüberschreitenden Transfer von Waren, Dienstleistungen und Technologie sowie bestimmte grenzüberschreitende Kapitaltransaktionen und Zahlungen beschränken oder verbieten. Diese können nicht nur den Export, sondern auch den Import von Waren, Dienstleistungen oder Technologie aus solchen Ländern bzw. in solche Länder betreffen. Beim Export oder Import von Waren, Dienstleistungen oder Technologien sowie bei grenzüberschreitenden Kapitaltransaktionen und Zahlungen müssen die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen strikt beachtet werden. Die Partner führen stets die gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungen anhand der jeweils aktuell gültigen Sanktionslisten durch. Der Handel oder andere geschäftliche Beziehungen mit natürlichen oder juristischen Personen, Gruppen oder Organisationen, welche in den jeweils aktuell geltenden Sanktionslisten der EU aufgeführt sind, ist strengstens verboten.

Datenschutz und Informationssicherheit

Datenverarbeitungssysteme und personenbezogene Daten sind grundsätzlich vor dem unbefugten Zugriff durch Dritte zu schützen. Die wirksame Vorsorge gegen diese Risiken ist wichtiger Bestandteil des IT-Managements der Business Partner. Die ITSicherheitsmaßnahmen unserer Partner entsprechen dem aktuellen Stand der Technik. Ebenso werden Geheimhaltungsvereinbarungen geschlossen.

Einhaltung der Grundsätze dieses Code of Conduct in der Lieferkette

Die Partner (in diesem Fall Lieferanten und Nachunternehmer) sind verpflichtet, die Einhaltung der in diesem Code of Conduct niedergelegten Mindeststandards auch bei ihren eigenen Lieferanten und Nachunternehmern durchzusetzen.

Meldung von Verstößen

QuickMOVE erwartet von seinen Partnern, eigene Verstöße und Verstöße Dritter gegen diesen Code of Conduct („Compliance-Verstöße“) an QuickMOVE zu melden. Die Partner sind verpflichtet, Verdachtsfälle aktiv aufzuklären und hierbei vorbehaltslos zu kooperieren. Besteht der begründete Verdacht eines Verstoßes eines Partners gegen den Code of Conduct oder kommt dieser im Verdachtsfall seiner Aufklärungs- und Kooperationsverpflichtung nicht ausreichend nach, kann QuickMOVE die Geschäftsbeziehung auf Grundlage der bestehenden vertraglichen oder gesetzlichen Rechte mit sofortiger Wirkung beenden. QuickMOVE behält sich im Falle eines Verstoßes gegen den Code of Conduct weitere rechtliche Schritte, insbesondere Schadensersatzforderungen, vor.

Verpflichtung des Partners auf diesen Code of Conduct

Wir haben den Code of Conduct erhalten und verpflichten uns hiermit, neben unseren sonstigen vertraglichen Verpflichtungen gegenüber QuickMOVE, die Bestimmungen dieses Code of Conduct einzuhalten.

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Quick Move GmbH

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